a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.08.2021 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 12.08.2021 geltenden Fassung durch Artikel 16 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge Abschnitt 1 Einleitung der Wahl § 1 Bekanntmachung der Unternehmen § 2 Wahlvorstände § 3 Zusammensetzung des Hauptwahlvorstands § 4 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands § 5 Mitteilungspflicht § 6 Geschäftsführung der Wahlvorstände § 7 Wählerliste § 8 Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste § 9 Übersendung der Wählerliste § 10 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl § 11 Bekanntmachung § 12 Antrag auf Abstimmung § 13 Abstimmungsausschreiben § 14 Stimmabgabe § 15 Abstimmungsvorgang § 16 (aufgehoben) § 17 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe § 18 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe § 19 Öffentliche Stimmauszählung § 20 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands § 21 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Hauptwahlvorstands § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Abschnitt 3 Wahlvorschläge Unterabschnitt 1 Wahlvorschläge, Prüfung, Bekanntmachung § 23 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 24 Wahlvorschläge der Arbeitnehmer § 25 Wahlvorschläge der Gewerkschaften § 26 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder Unterabschnitt 2 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge § 27 Prüfung der Wahlvorschläge § 28 Ungültige Wahlvorschläge § 29 Nachfrist für Wahlvorschläge § 30 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften § 31 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Wahlausschreiben § 32 Wahlausschreiben Abschnitt 2 Durchführung der Wahl Unterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 33 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 34 Öffentliche Stimmauszählung § 35 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands § 36 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 37 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 38 Öffentliche Stimmauszählung § 39 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands § 40 Verteilung der Stimmen auf die Bewerber Unterabschnitt 3 Schriftliche Stimmabgabe § 41 Voraussetzungen § 42 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 4 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 42a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 42b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 42c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 43 Wahlniederschrift § 44 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 45 Aufbewahrung der Wahlakten Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte Abschnitt 1 Wahl der Delegierten Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat § 46 Delegierte, die für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mehrerer Unternehmen gewählt werden § 47 Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 48 Errechnung der Zahl der Delegierten § 49 Zuordnung von Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 50 Mitteilungen des Hauptwahlvorstands § 51 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten Unterabschnitt 3 Wahlvorschläge für Delegierte § 52 Einreichung von Wahlvorschlägen § 53 Prüfung der Wahlvorschläge § 54 Ungültige Wahlvorschläge § 55 Nachfrist für Wahlvorschläge § 56 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Unterabschnitt 4 Wahl von Delegierten auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 57 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 58 Öffentliche Stimmauszählung § 59 Ermittlung der Gewählten Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags § 60 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags Unterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe § 61 Voraussetzungen § 62 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 63 Wahlniederschrift § 64 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten Unterabschnitt 8 Ausnahme § 65 Ausnahme Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste § 66 Delegiertenversammlung § 67 Delegiertenliste § 68 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten § 69 Mitteilung an die Delegierten Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 70 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 71 Öffentliche Stimmauszählung § 72 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 73 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 74 Öffentliche Stimmauszählung § 75 Verteilung der Stimmen auf die Bewerber Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 75a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 75b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 75c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 76 Wahlniederschrift § 77 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 78 Aufbewahrung der Wahlakten Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften § 79 Einleitung des Abberufungsverfahrens § 80 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmer § 81 Prüfung des Antrags auf Abberufung § 82 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 83 Abberufungsausschreiben, Wählerliste § 84 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 85 Delegiertenliste § 86 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Hauptwahlvorstands an die Delegierten § 87 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 4 Ersatzmitglieder § 88 Ersatzmitglieder Teil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmern von Seebetrieben Kapitel 1 Grundsatz § 89 Grundsatz Kapitel 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge § 90 Einleitung der Wahl § 91 Abstimmung über die Art der Wahl § 92 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen Abschnitt 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 93 Wahlausschreiben im Seebetrieb § 94 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte § 95 Wahl der Delegierten § 96 Wahlausschreiben in Seebetrieben § 97 Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben § 98 Wahlniederschrift Kapitel 3 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschrift § 99 Gemeinsame Vorschrift Abschnitt 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 100 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste § 101 Stimmabgabe Abschnitt 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 102 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten § 103 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe § 104 Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses | |
(Text alte Fassung) Teil 4 Erstmalige Anwendung, Berechnung von Fristen, Übergangsregelung | (Text neue Fassung) Teil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes § 104a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 105 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen § 106 Berechnung von Fristen § 107 Übergangsregelung | |
§ 104a (neu) | § 104a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen |
Für nicht börsennotierte Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Sinne des § 393a Absatz 1 des Aktiengesetzes oder des § 77a Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten die Regelungen dieser Wahlordnung zum Geschlechteranteil bei börsennotierten Unternehmen entsprechend. | |
§ 107 Übergangsregelung | |
(1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sind, ist die Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927, 2932) anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz in der durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443) geänderten Fassung anzuwenden. | Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden. |