Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2011 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Stricker-Ausbildungsverordnung (StrickAusbV)

V. v. 07.12.1982 BGBl. I S. 1640; aufgehoben durch § 17 V. v. 17.06.2011 BGBl. I S. 1178
Geltung ab 01.08.1983; FNA: 7110-6-21 Handwerk im Allgemeinen
|

§ 3 Ausbildungsberufsbild


§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,

2.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,

3.
Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen,

4.
Kenntnisse der textilen Faserstoffe und Garne,

5.
Lagern und Spulen von Garnen,

6.
Stricken auf Handstrickmaschinen,

7.
Stricken auf Flachstrickautomaten,

8.
Einstellen von Flachstrickautomaten,

9.
Entwickeln von Strickmustern,

10.
Anfertigen von Musterdatenträgern für Flachstrickautomaten,

11.
Nacharbeiten und Aufmachen von Strickwaren,

12.
Prüfen und verkaufsgerechtes Aufmachen der gefertigten Strickwaren.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3 StrickAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 StrickAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrickAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 StrickAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed