Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
- Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen,
- 4.
- Kenntnisse der textilen Faserstoffe und Garne,
- 5.
- Lagern und Spulen von Garnen,
- 6.
- Stricken auf Handstrickmaschinen,
- 7.
- Stricken auf Flachstrickautomaten,
- 8.
- Einstellen von Flachstrickautomaten,
- 9.
- Entwickeln von Strickmustern,
- 10.
- Anfertigen von Musterdatenträgern für Flachstrickautomaten,
- 11.
- Nacharbeiten und Aufmachen von Strickwaren,
- 12.
- Prüfen und verkaufsgerechtes Aufmachen der gefertigten Strickwaren.