Eingangsformel - Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk (MeistPrÖGlV k.a.Abk.)

V. v. 31.01.1997 BGBl. I S. 142
Geltung ab 08.02.1997; FNA: 7110-13 Handwerk im Allgemeinen

Eingangsformel



Auf Grund des § 50a der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), der durch Artikel 1 Nr. 28 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2256) eingefügt worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 17. November 1994 (BGBl. I S. 3667) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie:



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