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Zitierungen von § 51 BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BImSchG Genehmigung (vom 13.04.2013)
... Die Bundesregierung bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen, die einer Genehmigung ...
§ 7 BImSchG Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen (vom 16.07.2021)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die ...
§ 22 BImSchG Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen (vom 28.07.2011)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf Grund der Art oder Menge aller oder ...
§ 23 BImSchG Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen (vom 07.12.2016)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die ...
§ 29b BImSchG Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen (vom 02.05.2013)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an die Bekanntgabe von ...
§ 32 BImSchG Beschaffenheit von Anlagen (vom 02.05.2013)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass serienmäßig ...
§ 33 BImSchG Bauartzulassung
... gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. zu bestimmen, ...
§ 34 BImSchG Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen (vom 04.12.2010)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass Brennstoffe, ... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass, wer ... (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Unternehmen, die ...
§ 35 BImSchG Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass bestimmte Stoffe oder ...
§ 37d BImSchG Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen (vom 01.10.2021)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. unter Berücksichtigung ...
§ 38 BImSchG Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen (vom 27.06.2020)
... Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bestimmen nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zum Schutz vor schädlichen ...
§ 40 BImSchG Verkehrsbeschränkungen (vom 06.08.2010)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem ...
§ 43 BImSchG Rechtsverordnung der Bundesregierung (vom 06.07.2013)
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des § 41 und ...
§ 47f BImSchG Rechtsverordnungen
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Regelungen zur Umsetzung der ... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Regelungen zu erlassen  ...
§ 48 BImSchG Verwaltungsvorschriften (vom 07.12.2016)
... Die Bundesregierung erlässt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses ...
§ 53 BImSchG Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (vom 27.06.2020)
... Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die genehmigungsbedürftigen Anlagen, ...
§ 55 BImSchG Pflichten des Betreibers (vom 27.06.2020)
... und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise ( § 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Anforderungen an die ...
§ 58a BImSchG Bestellung eines Störfallbeauftragten
... ist. Die Bundesregierung bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die genehmigungsbedürftigen Anlagen, ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Sonstige
Dreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 893
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 470
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 20.10.2017 BGBl. I S. 3723
Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 27.01.2006 BGBl. I S. 287
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1878
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065; zuletzt geändert durch Artikel 112 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 34 39. BImSchV Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen
... erstellt, nach Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise gemäß § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ein Programm, das dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung ...
§ 35 39. BImSchV Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5-Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5-Exposition
... nach Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise gemäß § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ein Programm mit dauerhaften Maßnahmen zur Einhaltung ... nach Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise gemäß § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Programm, um das nationale Ziel zu ...

Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (43. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1222
§ 4 43. BImSchV Nationales Luftreinhalteprogramm
... und der beteiligten Kreise. Für die Anhörung der beteiligten Kreise gilt § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechend. (3) Sofern erforderlich, werden bei der Erstellung des nationalen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)
G. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3180, 2007 I S. 66, 2007 I S. 1407
Artikel 3 BioKraftQuG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. unter Berücksichtigung ... Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) ohne Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der ...

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2433
Artikel 2 NiSGEG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass serienmäßig ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 3 UmwDLRLUG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an die Bekanntgabe nach ... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an die Bekanntgabe nach ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
Artikel 1 IndEmissRLUG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vom 02.05.2013)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die ... (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an die Bekanntgabe von ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1728
Artikel 1 9. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass, wer ... (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Unternehmen, die ...

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1740
Artikel 1 12. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 ) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. unter ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3396; ersetzt durch V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Eingangsformel BImSchV36EinfV
... der beteiligten Kreise auf Grund des § 37d Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 ...