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§ 13 - Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV k.a.Abk.)

V. v. 02.05.2001 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.11.2021 BGBl. I S. 4970
Geltung ab 01.09.2001; FNA: 7833-3-14 Tierschutz
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§ 13 Anwendungsbestimmungen



(1) 1§ 2 Absatz 2 und die §§ 3 und 7 in der sich jeweils aus Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 und 6 der Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4970) ergebenden Fassung sind erst ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. 2Bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt sind die am 30. November 2021 geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.

(2) 1§ 6 Absatz 2 in der sich aus Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a der Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4970) ergebenden Fassung ist erst ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. 2Bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt ist die am 30. November 2021 geltende Vorschrift weiter anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 13 Tierschutz-Hundeverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung
vom 25.11.2021 BGBl. I S. 4970
aktuell vorher 18.12.2013Artikel 3 Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
vom 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
aktuellvor 18.12.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13 Tierschutz-Hundeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 TierSchHuV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchHuV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
Artikel 3 VersTierMeldVEV Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung
... Rassemerkmale" durch das Wort „tierschutzwidrig" ersetzt. 3. § 13 wird ...

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung
V. v. 25.11.2021 BGBl. I S. 4970
Artikel 1 TierSchHuVuaÄndV Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung
... ausstellt oder eine Ausstellung veranstaltet." 10. Nach § 12 wird folgender § 13 eingefügt: „§ 13 Anwendungsbestimmungen (1) § 2 ... 10. Nach § 12 wird folgender § 13 eingefügt: „ § 13 Anwendungsbestimmungen (1) § 2 Absatz 2 und die §§ 3 und 7 in der sich ...