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§ 12 - Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG)

§ 12 Verwaltungsvorschriften



Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt die zur Ausführung notwendigen Verwaltungsvorschriften.





 

Frühere Fassungen von § 12 VerkLG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 511 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 304 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 VerkLG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 VerkLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 304 9. ZustAnpV Verkehrsleistungsgesetz
...  In § 4 Abs. 3 und § 12 des Verkehrsleistungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1865) werden jeweils die Wörter ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 511 10. ZustAnpV Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
... 2 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 4 Absatz 3 sowie den §§ 8a und 12 des Verkehrsleistungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1865), das zuletzt durch Artikel 1 des ...