Artikel 42 - Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)

Artikel 42 Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes


Artikel 42 ändert mWv. 19. Juli 2024 VerkLG § 7

In § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Verkehrsleistungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1865), das zuletzt durch Artikel 40 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, werden die Wörter „das Personalmanagement" durch die Wörter „Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen" ersetzt.



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