Änderung § 12 ProdGewStatG vom 01.01.2007

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§ 12 ProdGewStatG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung
§ 12 ProdGewStatG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G v 22.08.2006 BGBl. I 1970
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12 (weggefallen)


(Text neue Fassung)

§ 12 Übergangsregelung


vorherige Änderung

 


Die Erhebung nach § 2 Satz 2 Buchstabe B Ziffer II Nr. 1 bis 3 wird erstmals im Jahr 2008 für das Jahr 2007 durchgeführt.

 



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