Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen,
- 6.
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
- Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 8.
- Kundenbetreuung und -beratung,
- 9.
- Beurteilen und Einsetzen von Materialien, Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
- Herstellen und Bearbeiten von Schuhböden,
- 11.
- Durchführen von Reparaturarbeiten,
- 12.
- Herstellen und Bearbeiten von Schaftteilen,
- 13.
- Zusammenfügen von Schuhböden und Schäften zu Maßschuhen,
- 14.
- Anatomie, Physiologie und Pathologie der Bewegungs- und Stützorgane,
- 15.
- Anfertigen von Fußumrisszeichnungen, Trittspuren, fußgerechten Zurichtungen sowie Fußbettungen,
- 16.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.