Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2018 aufgehoben
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§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher/zur Schuhmacherin (SchuhmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 11.03.2004 BGBl. I S. 445; aufgehoben durch § 25 V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 622
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7110-6-89 Handwerk im Allgemeinen
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhmacher vom 20. Oktober 1975 (BGBl. I S. 2645) außer Kraft.



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