BGBl. I 1996, S. 471 - 472
- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.
- das Ausbildungsunternehmen,
- 2.
- Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
-
Rechnungswesen und Steuern, Lernziele a bis c,
- 4.3
-
Bestandspflege, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.1
-
Vermietung, Lernziele a, b und d bis f,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.2
-
Verwaltung, Lernziele a bis e und g bis i,
zu vermitteln.
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Planung und Marketing,
- 8.1
-
Verkaufsvorbereitung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
-
Vermietung, Lernziel c,
- 4.2
-
Verwaltung, Lernziele f, k und l,
- 4.3
-
Bestandspflege, Lernziele a und d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.
- Wohnungseigentum
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Objektanalyse und -bewertung,
- 6.2
-
Maklertätigkeit,
- 7.1
-
Bauvorbereitung,
- 9.
- Finanzierung, Lernziele a bis f,
zu vermitteln.
(5) Die bisher vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere
- 1.2
-
arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.4
-
Personalwesen,
- 1.5
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
- Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme
sind weiter anzuwenden und zu vertiefen.
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
-
Rechnungswesen und Steuern, Lernziele d bis h,
- 3.3
-
Controlling,
- 3.4
-
Statistik und Berichtswesen
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.3
-
Grundstücksverkehr,
- 8.2
-
Verkaufsabwicklung
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.2
-
Baudurchführung,
- 7.3
-
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen,
- 9.
- Finanzierung, Lernziele g bis m,
zu vermitteln.
(4) Die bisher vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere
- 1.2
-
arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.4
-
Personalwesen,
- 1.5
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
- Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.1
-
Planung und Marketing,
- 4.2
-
Verwaltung, Lernziel f,
sind weiter anzuwenden und zu vertiefen.