Anlage 3 - Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV)

V. v. 03.09.1975 BGBl. I S. 2459; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.04.1999 BGBl. I S. 749 (teilweise verfassungswidrig gemäß B. v. 13.03.2009 BGBl. I S. 525)
Geltung ab 14.09.1975; FNA: 111-1-3 Wahlrecht
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Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1) Wahlniederschrift über die Wahl mit Wahlgeräten bei der Wahl zum Europäischen Parlament



(siehe BGBl. I 1999 S. 762 - 766)



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