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§ 5 - Bundespolizeigesetz (BPolG)

Artikel 1 G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Geltung ab 01.11.1994; FNA: 13-7-2 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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§ 5 Schutz von Bundesorganen



(1) 1Die Bundespolizei kann Verfassungsorgane des Bundes und Bundesministerien gegen Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen, schützen, wenn diese darum ersuchen und Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem beteiligten Land besteht, daß deren angemessener Schutz anderweitig nicht gewährleistet werden kann. 2Über die Übernahme des Schutzes durch die Bundespolizei entscheidet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. 3Die Übernahme ist im Bundesanzeiger bekanntzugeben.

(2) Der Schutz durch die Bundespolizei beschränkt sich auf die Grundstücke, auf denen die Verfassungsorgane oder die Bundesministerien ihren Amtssitz haben.





 

Frühere Fassungen von § 5 BPolG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 26 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 BPolG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BPolG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BPolG Allgemeines (vom 27.06.2020)
... der Polizei des Landes bleibt auch in den in Absatz 3 sowie in den in den §§ 2 bis 5 bezeichneten räumlichen Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizei ...
§ 14 BPolG Allgemeine Befugnisse (vom 01.03.2008)
... Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses ... Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. Eine erhebliche Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine Gefahr ...
§ 23 BPolG Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
... Verkehrsflughafens (§ 4), dem Amtssitz eines Verfassungsorgans oder eines Bundesministeriums ( § 5 ) oder an einer Grenzübergangsstelle (§ 61) oder in unmittelbarer Nähe hiervon ... (§ 1 Abs. 3) oder den Amtssitz eines Verfassungsorganes oder eines Bundesministeriums ( § 5 ) betreten wollen oder darin angetroffen werden. Von den in Satz 1 bezeichneten Personen ...
§ 30a BPolG Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle (vom 28.12.2022)
... kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 3 sowie nach den §§ 2 bis 7 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur verdeckten Kontrolle, ...
§ 36 BPolG Errichtungsanordnung (vom 27.06.2020)
... Die Bundespolizei hat für jede zur Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 geführte automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten in einer ...
§ 37 BPolG Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
... der Erfüllung der der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegenden Aufgaben finden § 3 Abs. 2 und 8 Satz 1, § 4 Abs. 2 und 3, ...
§ 63 BPolG Vollzugsdienst, Hilfspolizeibeamte (vom 27.06.2020)
... (§ 4) oder 4. zum Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und Bundesministerien ( § 5 ) sowie zur Sicherung von Einrichtungen der Bundespolizei (§ 1 Abs. 3) zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetz (HSeeZG)
Artikel 1 G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095; zuletzt geändert durch Artikel 180 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 6 HSeeZG Entschädigung (vom 01.10.2019)
... entsprechend anzuwenden. (2) Auf strafprozessuale Maßnahmen im Rahmen von § 5 sind die §§ 51 bis 56, ausgenommen § 52 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 26 11. ZustAnpV Änderung des Bundespolizeigesetzes
... 1 Satz 2, § 2 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, § 3 Absatz 2 Satz 2, § 4 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 , § 8 Absatz 2 Satz 3, § 9 Absatz 2 Satz 1, § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 3, ...

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 3 TKGBDAG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... kann personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 5 erforderlich ist. § 21 Absatz 3 und 4 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend.  ...

SIS-III-Gesetz
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
Artikel 2 SIS-III-G Änderung des Bundespolizeigesetzes
... kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 3 sowie nach den §§ 2 bis 7 eine Person, eine Sache oder bargeldlose Zahlungsmittel zur verdeckten Kontrolle, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 28.06.2005 BGBl. I S. 1870; aufgehoben durch § 3 V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250
§ 3 BPolZV
... Berlin und Stuttgart erstreckt sich darüber hinaus auf die Aufgaben nach § 5 des Bundespolizeigesetzes. Ferner sind sachlich zuständig 1. das Bundespolizeiamt ...
§ 4 BPolZV
... Die Bundespolizeidirektion ist im Rahmen der Aufgaben nach den §§ 2 bis 5 des Bundespolizeigesetzes bei Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung bundesweit ... (3) Die Bundespolizeidirektion ist im Rahmen der Aufgaben nach den §§ 2 bis 5 des Bundespolizeigesetzes zuständig für den dienstlichen Verkehr mit ausländischen ...