vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.05.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik vom 05.05.2017 BGBl. I S. 1066 |