Zitierungen von § 21 BPolG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BPolG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 BPolG Besondere Mittel der Datenerhebung (vom 30.07.2016)
... Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, oder 2. die in § 21 Abs. 2 bezeichneten Personen zur Verhütung von Straftaten im Sinne des § 12 Abs. 1 mit ...
§ 29 BPolG Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
... die bei einer künftigen Strafverfolgung als Zeugen in Betracht kommen, sowie von den in § 21 Abs. 2 Nr. 2 bezeichneten Personen, Hinweisgebern und sonstigen Auskunftspersonen außer zur Abwehr einer ...
§ 35 BPolG Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten (vom 16.03.2017)
... Maßregel der Besserung und Sicherung. (4) Personenbezogene Daten der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 bezeichneten Personen, Hinweisgeber und sonstiger Auskunftspersonen können nur für die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 - (zu § 113 des Telekommunikationsgesetzes, § 22a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes, § 7 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 und § 15 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 8d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 2b Satz 1 des BND-Gesetzes und § 4b Satz 1 des MAD-Gesetzes, § 4 Satz 1 des BND-Gesetzes, § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 und § 40 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes)
B. v. 03.08.2020 BGBl. I S. 1931
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung (BPolZollV)
V. v. 24.06.2005 BGBl. I S. 1867; zuletzt geändert durch Artikel 27 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 BPolZollV
... die Befugnisse der Bundespolizei, die sich aus dem Zweiten Abschnitt (§§ 14 bis 50) des Bundespolizeigesetzes und aus dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
G. v. 25.12.2008 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 BKATerrorG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... Straftaten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. (3) § 21 Abs. 3 und 4 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend. § 20c Befragung und Auskunftspflicht (1) Das ...

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 3 TKGBDAG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 5 erforderlich ist. § 21 Absatz 3 und 4 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend. (2) Soweit dies für ...
Artikel 4 TKGBDAG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person nach Maßgabe von § 21 Absatz 1 und 2 erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
G. v. 07.07.1997 BGBl. I S. 1650; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
§ 20b BKAG Erhebung personenbezogener Daten (vom 01.07.2013)
... und -entschädigungsgesetzes entsprechend anzuwenden. (8) § 21 Abs. 3 und 4 des Bundespolizeigesetzes gilt ...
§ 22 BKAG Erhebung personenbezogener Daten (vom 01.07.2013)
... soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 5 erforderlich ist. § 21 Absatz 3 und 4 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend. (2) Soweit dies ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed