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Zitierungen von § 23 BPolG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BPolG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 BPolG Erkennungsdienstliche Maßnahmen
... Bundespolizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen vornehmen, wenn 1. eine nach § 23 Abs. 1 oder 2 zulässige Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen ...
§ 26 BPolG Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen
... im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen an der Grenze oder den in § 23 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Objekten personenbezogene Daten auch durch Anfertigung von Bild- und ... Gefahren für die öffentliche Sicherheit an der Grenze oder die Sicherheit der in § 23 Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Objekten entstehen. Die Erhebung kann auch durchgeführt werden, wenn ...
§ 27 BPolG Selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte (vom 01.04.2008)
... oder Gefahren für die Sicherheit an der Grenze oder 2. Gefahren für die in § 23 Abs. 1 Nr. 4 bezeichneten Objekte oder für dort befindliche Personen oder Sachen zu erkennen. ...
§ 40 BPolG Richterliche Entscheidung (vom 01.09.2009)
... Wird eine Person auf Grund des § 23 Abs. 3 Satz 4, § 25 Abs. 3, § 39 Abs. 1 oder 2 oder § 43 Abs. 5 festgehalten, hat ...
§ 41 BPolG Behandlung festgehaltener Personen
... Wird eine Person auf Grund des § 23 Abs. 3 Satz 4, § 25 Abs. 3, § 39 oder § 43 Abs. 5 festgehalten, sind ihr ...
§ 43 BPolG Durchsuchung von Personen
... Die Bundespolizei kann außer in den Fällen des § 23 Abs. 3 Satz 5 eine Person durchsuchen, wenn 1. sie nach diesem Gesetz oder ... Lage befindet oder 4. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 4 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme ... ferner eine Person durchsuchen, wenn sie 1. sich an einem der in § 23 Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Orte aufhält oder 2. sich in einem Objekt ... Orte aufhält oder 2. sich in einem Objekt im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme ...
§ 44 BPolG Durchsuchung von Sachen
... Die Bundespolizei kann außer in den Fällen des § 23 Abs. 3 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 eine Sache durchsuchen, wenn 1. sie von ... werden darf, oder 4. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 4 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die Annahme ... ferner eine Sache durchsuchen, wenn 1. sie sich an einem der in § 23 Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Orte befindet, 2. sie sich in einem Objekt im ... Orte befindet, 2. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet und Tatsachen die Annahme ... oder Luftfahrzeug handelt, in dem sich eine Person befindet, deren Identität nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 festgestellt werden darf; die Durchsuchung kann sich auch auf die in dem Fahrzeug ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021)
... Betrag   4 Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG 57,85 5 Erkennungsdienstliche Maßnahme nach § ... Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 BPolG 48,05 7.2 Schriftliche Platzverweisung   ...

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
§ 42 BKAG Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
... nach § 5 Absatz 1 Satz 2 begangen werden soll, kann das Bundeskriminalamt entsprechend § 23 Absatz 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes die Identität einer Person feststellen, 1. um eine Gefahr abzuwehren,  ...
§ 63 BKAG Allgemeine Befugnisse
... der Gefährdungslage oder von auf die Person bezogenen Anhaltspunkten erforderlich ist; § 23 Absatz 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend, 2. verlangen, dass Berechtigungsscheine, Bescheinigungen, Nachweise ...

Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung (BPolZollV)
V. v. 24.06.2005 BGBl. I S. 1867; zuletzt geändert durch Artikel 27 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 BPolZollV
... die Befugnisse der Bundespolizei, die sich aus dem Zweiten Abschnitt (§§ 14 bis 50) des Bundespolizeigesetzes und aus dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei ...

Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
§ 10a ZollVG Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung; Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (vom 16.03.2017)
... erforderlich sind, befugt, 1. die Identität von Personen festzustellen; § 23 Absatz 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend, 2. personenbezogene Daten mit dem Inhalt von Dateien abzugleichen, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
... Betrag   4 Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG 57,85 5 Erkennungsdienstliche Maßnahme nach § ... Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 BPolG 48,05 7.2 Schriftliche Platzverweisung   ...

Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
G. v. 25.12.2008 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 BKATerrorG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... § 4a Abs. 1 Satz 2 begangen werden soll, kann das Bundeskriminalamt entsprechend § 23 Abs. 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes die Identität einer Person feststellen, 1. um eine Gefahr abzuwehren,  ... bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist. § 20d Abs. 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 des Bundespolizeigesetzes entsprechend bleibt unberührt. (2) Das Bundeskriminalamt kann eine Person, deren ... bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist. § 20d Abs. 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 des Bundespolizeigesetzes entsprechend bleibt unberührt. (2) § 44 Abs. 4 des Bundespolizeigesetzes ...

Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 425
Artikel 1 ZollVGÄndG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... erforderlich sind, befugt, 1. die Identität von Personen festzustellen; § 23 Absatz 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend, 2. personenbezogene Daten mit dem Inhalt von Dateien abzugleichen, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
G. v. 07.07.1997 BGBl. I S. 1650; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
§ 20d BKAG Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (vom 01.01.2009)
... § 4a Abs. 1 Satz 2 begangen werden soll, kann das Bundeskriminalamt entsprechend § 23 Abs. 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes die Identität einer Person ...
§ 20q BKAG Durchsuchung von Personen (vom 01.01.2009)
... Anhaltspunkte erforderlich ist. § 20d Abs. 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 des Bundespolizeigesetzes entsprechend bleibt unberührt. (2) Das ...
§ 20r BKAG Durchsuchung von Sachen (vom 01.01.2009)
... Anhaltspunkte erforderlich ist. § 20d Abs. 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 des Bundespolizeigesetzes entsprechend bleibt unberührt. (2) § ...
§ 21 BKAG Allgemeine Befugnisse (vom 01.01.2009)
... der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist; § 23 Abs. 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend, 2. verlangen, ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 23 ZFdG Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (vom 01.10.2019)
... auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist; § 23 Abs. 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprechend, 2. verlangen, dass Berechtigungsscheine, Bescheinigungen, Nachweise ...