interne Verweise§ 8 KostO Vorschüsse (vom 01.09.2009) ... nach Absatz 2 findet stets, auch wegen der Höhe des Vorschusses, die Beschwerde statt. § 14 Abs. 4 bis 7 ist entsprechend anzuwenden; jedoch findet die Beschwerde in Grundbuchsachen nach den ...
§ 31 KostO Festsetzung des Geschäftswerts (vom 01.07.2008) ... gilt der Beschluss mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gemacht. § 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden. Die weitere Beschwerde ist ... von zwei Wochen eingelegt wird. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. § 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 7 ist entsprechend anzuwenden. ...
§ 139 KostO Rechnungsgebühren (vom 01.09.2009) ... Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen hat. § 14 Abs. 4 bis 9 gilt entsprechend. Beschwerdeberechtigt sind die Staatskasse und derjenige, der ...
§ 159 KostO Andere Behörden und Dienststellen (vom 01.09.2009) ... die Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes Anwendung; in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 31 (Erinnerung gegen den Kostenansatz, Festsetzung des Geschäftswerts) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 21 FGG-RG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (vom 05.08.2009) ... 3. In § 30a Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „§§ 14 , 156 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes" durch die ... der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes" durch die Wörter „§ 14 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 156 der Kostenordnung, nach § 66 des ...
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 14 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ... zuständige Kasse ihren Sitz hat. In dem Verfahren ist die Staatskasse zu hören. § 14 Abs. 3 bis 9 und § 157a der Kostenordnung gelten entsprechend. (3) Durch die ... über das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde nach Absatz 1 und 2 sowie nach §§ 14 , 156 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes, nach § 14 ... 14, 156 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes, nach § 14 der Kostenordnung und nach § 4 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes ...
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 18 RBerNG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften ... vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert: 1. Nach § 14 Abs. 6 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: Für die ... 31 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 5 wird die Angabe § 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1 und 3 und Abs. 7" durch die Angabe § 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1, 2 ... Angabe § 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1 und 3 und Abs. 7" durch die Angabe § 14 Abs. 4, 5, 6 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 7" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 6 wird ... 2 und 4 sowie Abs. 7" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 6 wird die Angabe § 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 1 und 3 und Abs. 7" durch die Angabe § 14 Abs. 4 ... 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 1 und 3 und Abs. 7" durch die Angabe § 14 Abs. 4 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 7" ersetzt. 3. In § ... Abs. 7" ersetzt. 3. In § 157a Abs. 2 Satz 4 wird die Angabe § 14 Abs. 6 Satz 1" durch die Angabe § 14 Abs. 6 Satz 1 und 2" ersetzt. ... Abs. 2 Satz 4 wird die Angabe § 14 Abs. 6 Satz 1" durch die Angabe § 14 Abs. 6 Satz 1 und 2" ersetzt. (3) Die Anlage (Gebührenverzeichnis) zur ...
Zitate in aufgehobenen TitelnJustizverwaltungskostenordnung (JVKostO)
G. v. 14.02.1940 RGBl. I S. 357; aufgehoben durch Artikel 45 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
§ 13 JVKostO ... das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat. Die §§ 1a und 14 Abs. 3 bis 10 der Kostenordnung gelten entsprechend. (2) Auf gerichtliche ...
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