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§ 1 - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 1 Geltungsbereich



(1) Dieses Gesetz gilt für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose (Ausländer), die Folgendes beantragen (Asylantrag):

1.
Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes (Asylberechtigung) oder

2.
internationalen Schutz nach der Verordnung (EU) 2024/1347, der den Schutz vor Verfolgung nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) und den subsidiären Schutz im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1347 umfasst; § 104 Absatz 9 des Aufenthaltsgesetzes bleibt unberührt.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 243-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Dieses Gesetz gilt auch für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht Deutsche sind, wenn die Voraussetzungen des dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anhängenden Protokolls (Nr. 24) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfüllt sind.

(4) Dieses Gesetz gilt auch für das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats, soweit nicht die Verordnung (EU) 2024/1351 oder die Rechtsverordnung nach § 88 Absatz 1 abweichende Regelungen treffen.

(5) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union, im Besonderen die Verordnung (EU) 2024/1348 in der jeweils geltenden Fassung, unmittelbar gilt.





 

Frühere Fassungen von § 1 AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.06.2026Artikel 1 GEAS-Anpassungsgesetz
vom 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
aktuell vorher 01.12.2013Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 AsylG Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen (vom 01.12.2013)
... als Asylberechtigter oder die Zuerkennung des internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 rechtserheblich ist. Dies gilt nicht für das ...
§ 8 AsylG Übermittlung personenbezogener Daten (vom 12.06.2026)
... hat, ein Asylberechtigter oder ein Ausländer, dem internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt oder für den ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 des ...
§ 29 AsylG Unzulässige Anträge (vom 12.06.2026)
... der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat, 3. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ...
§ 31 AsylG Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge (vom 12.06.2026)
... Ausländer als Asylberechtigter anerkannt wird oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt wird. Von der Feststellung nach Satz 1 kann auch abgesehen werden, wenn das ...
§ 48 AsylG Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (vom 21.08.2019)
...  2. als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt wurde oder 3. nach der Antragstellung durch Eheschließung oder ...
§ 53 AsylG Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (vom 12.06.2026)
... gilt, wenn das Bundesamt oder ein Gericht einem Ausländer internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt hat. In den Fällen der Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch ...
§ 55 AsylG Aufenthaltsgestattung (vom 12.06.2026)
... der Ausländer als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt ...
§ 58 AsylG Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs (vom 12.06.2026)
... hat, den Ausländer als Asylberechtigten anzuerkennen, ihm internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuzuerkennen oder die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes ...
§ 61 AsylG Erwerbstätigkeit (vom 12.06.2026)
... in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt wurde, es sei denn die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, ein erneutes ...
§ 84 AsylG Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung (vom 12.06.2026)
... seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zu ermöglichen. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe ...
§ 85 AsylG Sonstige Straftaten (vom 12.06.2026)
... 1. die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 oder die Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 des ... Entzug der Anerkennung als Asylberechtigter, der Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 oder den Widerruf oder die Rücknahme der Feststellung der Voraussetzungen des § 60 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
§ 47b AufenthG Reisen in den Herkunftsstaat (vom 31.10.2024)
... und Ausländer, denen internationaler Schutz ( § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes ) zuerkannt oder für die ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 ...
§ 53 AufenthG Ausweisung (vom 12.06.2026)
... ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes ( § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes ) abgeschlossen wird. Von der Bedingung wird abgesehen, wenn 1. ein ...

Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung (KrWoFGV)
V. v. 09.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 261
§ 1 KrWoFGV Wohnsitzfortgeltung
... Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes anerkannt ist oder der internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes zuerkannt wurde, gilt der Wohnsitz in der Russischen Föderation für einen ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (vom 12.06.2026)
... die Annahme rechtfertigen, dass das Kind oder der Jugendliche internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes benötigt; dabei ist das Kind oder der Jugendliche zu beteiligen. (3) Das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... aus Anlass der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ... der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat, 3. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ... in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt wurde, es sei denn die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, ein erneutes ... durch die Angabe „Entzug" ersetzt und wird nach der Angabe „im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 oder" die Angabe „den Widerruf oder die Rücknahme" eingefügt.  ...

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 2 AusrPflDVG Änderung des Asylgesetzes
... haben, dass ein Asylberechtigter oder ein Ausländer, dem internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt worden ist, in sein Herkunftsland (§ 3 Absatz 1 Nummer 2) gereist ist. Die nach ...
Artikel 3 AusrPflDVG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... die Annahme rechtfertigen, dass das Kind oder der Jugendliche internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes benötigt; dabei ist das Kind oder der Jugendliche zu ...

Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364, 2026 I Nr. 49
Artikel 1 AufenthRÄndG Änderung des Asylgesetzes
... bei Verletzung dieser Rechte. (3) In Bezug auf den internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 ist der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Absatzes 1 als ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylverfahrensgesetzes) abgeschlossen wird. Von der Bedingung wird ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
...  „§ 27a Zuständigkeit eines anderen Staates". 2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... die folgenden Angaben ersetzt: „Abschnitt 1 Geltungsbereich § 1 Geltungsbereich Abschnitt 2 Schutzgewährung Unterabschnitt 1 ... wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 1 Geltungsbereich". 3. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Dieses Gesetz gilt für ... § 104 Absatz 9 des Aufenthaltsgesetzes bleibt unberührt." 4. Nach § 1 werden die folgenden Überschriften eingefügt: „Abschnitt 2 ... als Asylberechtigter oder die Zuerkennung des internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 rechtserheblich ist. Dies gilt nicht für das Auslieferungsverfahren sowie ... wird die Anerkennung als Asylberechtigter sowie internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 beantragt. Der Ausländer kann den Asylantrag auf die Zuerkennung ... und werden die Wörter „auf Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2" eingefügt. b) In Absatz 6 Satz 2 wird nach dem Wort ... durch die Wörter „internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2" sowie die Wörter „§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7" ... durch die Wörter „internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. d) In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter ... anerkannt oder wird ihm nach § 26 Absatz 5 internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt, soll von der Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 ... durch die Wörter „internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. 38. § 50 wird wie folgt geändert:  ... durch die Wörter „internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. b) In Satz 3 werden die Wörter „den ... „als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt wurde" ersetzt. 44. § 58 Absatz 4 wird wie folgt ... Ausländer als Asylberechtigten anzuerkennen, ihm internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuzuerkennen oder die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder 7 des ... durch die Wörter „die Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. 53. Der Neunte Abschnitt wird Abschnitt ...
Artikel 2 AsylVfGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 60 Abs. 1" durch die Wörter „die Zuerkennung internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylverfahrensgesetzes)" ersetzt. 7. § 60 wird wie ...

Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 3 InnSichVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... den Herkunftsstaat Asylberechtigte und Ausländer, denen internationaler Schutz ( § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes ) zuerkannt oder für die ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 6 InteG Änderung des Asylgesetzes
... der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat, 3. ein Staat, der bereit ist, den Ausländer ...

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 RüfüVG Änderung des Asylgesetzes
... hat, ein Asylberechtigter oder ein Ausländer, dem internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt oder für den ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 des ... 1. die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 oder die Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 des ... der Anerkennung als Asylberechtigter, der Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 oder der Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des ...