§ 11a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2817; berichtigt durch B. v. 07.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 63
Artikel 1 AsylVfBG Änderung des Asylgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 11a wird wie folgt gefasst: „§ 11a (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 11a wird wie folgt gefasst: „ § 11a (weggefallen) ". b) Die Angabe zu Abschnitt 8 wird wie folgt gefasst: ... kann abgesehen werden, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen." 4. § 11a wird aufgehoben. 5. § 12a wird wie folgt gefasst: „§ 12a ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
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