Änderung Anlage II AsylG vom 23.12.2023

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage II AsylG, alle Änderungen durch Artikel 1 AsylGÄndG 2023 am 23. Dezember 2023 und Änderungshistorie des AsylG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage II AsylG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.12.2023 geltenden Fassung
Anlage II AsylG n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 382
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage II (zu § 29a)


Albanien

Bosnien und Herzegowina

(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

Georgien

Ghana

Kosovo

vorherige Änderung nächste Änderung

Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik



Moldau, Republik

Montenegro

vorherige Änderung

 


Nordmazedonien

Senegal

Serbien



(heute geltende Fassung) 
 



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