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Zitierungen von § 12b AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12b AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
§ 60a AufenthG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) (vom 12.06.2026)
... erfolgte auf Grund einer Beratung nach einer unentgeltlichen Rechtsauskunft gemäß § 12b des Asylgesetzes beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, oder ein Asylantrag nicht gestellt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
...  f) Nach der Angabe zu § 12a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 12b Unentgeltliche Rechtsauskunft § 12c Beschränkung des Zugangs zu ... b) Absatz 3 wird gestrichen. 13. Nach § 12a werden die folgenden §§ 12b und 12c eingefügt: „§ 12b Unentgeltliche Rechtsauskunft  ... Nach § 12a werden die folgenden §§ 12b und 12c eingefügt: „ § 12b Unentgeltliche Rechtsauskunft (1) Das Bundesamt gewährt auf Ersuchen des ...
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