Artikel 20 - Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG)

G. v. 06.06.1994 BGBl. I S. 1170
Geltung ab 01.07.1994; FNA: 8050-21/1 Arbeitszeitrecht

Artikel 20 Unanwendbarkeit von Maßgaben


Artikel 20 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 5a des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1020) aufgeführte Maßgabe ist nicht mehr anzuwenden.

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Zitierungen von Artikel 20 ArbZRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 ArbZRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbZRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 21 ArbZRG Inkrafttreten und Ablösung
... 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die ...


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