Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Schlussformel - Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2004 (GewStUEzV k.a.Abk.)

V. v. 28.11.2003 BGBl. I S. 2444; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 605-1-10-15 Gemeindefinanzen
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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



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