§ 131 - Markengesetz (MarkenG)

G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2 Warenzeichenrecht
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§ 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren


§ 131 hat 4 frühere Fassungen und wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) Einsprüche nach Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gegen die beabsichtigte Eintragung von geographischen Angaben oder Ursprungsbezeichnungen in das von der Europäischen Kommission geführte Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben sind beim Deutschen Patent- und Markenamt innerhalb von zwei Monaten ab der Veröffentlichung einzulegen, die im Amtsblatt der Europäischen Union nach Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vorgenommen wird.

(2) 1Die Zahlungsfrist für die Einspruchsgebühr richtet sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes. 2Eine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist und in die Frist zur Zahlung der Einspruchsgebühr ist nicht gegeben.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes G. v. 4. April 2016 BGBl. I S. 558 m.W.v. 1. Juli 2016

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Frühere Fassungen von § 131 MarkenG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2016Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 558
aktuell vorher 17.10.2013Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
vom 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
aktuell vorher 01.09.2008Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
vom 07.07.2008 BGBl. I S. 1191
aktuell vorher 01.07.2006Artikel 5 Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
vom 21.06.2006 BGBl. I S. 1318
aktuellvor 01.07.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 131 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 131 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 132 MarkenG Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren (vom 01.07.2016)
... nach Artikel 53 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. (2) Für Anträge auf Löschung einer geschützten ... nach Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gelten die §§ 130 und 131  ...
§ 138 MarkenG Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (vom 01.07.2016)
... über das Antrags-, Einspruchs-, Änderungs- und Löschungsverfahren (§§ 130 bis 132) zu treffen. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 50 MarkenV Einspruch (vom 01.07.2016)
... Der Einspruch nach § 131 des Markengesetzes in Verbindung mit Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. ...

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
...  120 336 200 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren ( § 131 MarkenG ) 120 336 250 Antrag auf Änderung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Artikel 4 DesignGuaÄndG Änderung des Markengesetzes
... Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren". e) Die Angabe zu § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Zwischenstaatliches ... e) Die Angabe zu § 131 wird wie folgt gefasst: „§ 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren". f) In der Angabe zu § 138 wird die ... die der Eintragung zugrunde liegende Fassung der Spezifikation." 19. § 131 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Artikel 5 DesignGuaÄndG Änderung der Markenverordnung
... folgt gefasst: „Abschnitt 2 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren nach § 131 des Markengesetzes". 2. § 34 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... folgt gefasst: „Abschnitt 2 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren nach § 131 des Markengesetzes". 9. § 50 wird wie folgt geändert: a) In ...
Artikel 13 DesignGuaÄndG Änderung des Patentkostengesetzes
...  336.200 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren (§ 131 MarkenG) 120 336.250 Antrag auf Änderung der ...

Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 5 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Markengesetzes
... 5 Abs. 2" durch die Angabe „§ 5 Abs. 4" ersetzt. 9. In § 131 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1" durch die Angabe „§ 6 Abs. 1 ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 4 GeschmMRModG Änderung des Markengesetzes
... wird das Wort „vier" durch das Wort „zwei" ersetzt. 4. In § 131 Absatz 1 wird das Wort „vier" durch das Wort „zwei" ersetzt. 5. ...

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 4 GEigDuVeG Änderung des Markengesetzes
... (EG) Nr. 510/2006" ersetzt. e) Die Angaben zu den §§ 130 bis 133 werden wie folgt gefasst: „§ 130 Verfahren vor dem Patentamt; ... „§ 130 Verfahren vor dem Patentamt; Einspruch gegen den Antrag § 131 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung § 132 Antrag auf Änderung der ... Unterlagen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften. § 131 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung (1) Einsprüche nach Artikel 7 Abs. 2 ... nach Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. Eine Gebühr ist nicht zu zahlen. (2) Für Anträge auf ... nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. § 133 Rechtsmittel Gegen Entscheidungen, die das ... über das Antrags-, Einspruchs-, Änderungs- und Löschungsverfahren (§§ 130 bis 132) zu treffen. (2) Das Bundesministerium der Justiz kann die Ermächtigung ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
...  120 336 200 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren ( § 131 MarkenG ) 120 336 250 Antrag auf Änderung der ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 1 MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 2 Einspruchsverfahren nach § 131 des Markengesetzes". 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) In ... auf die sich der Einspruch stützt. Abschnitt 2 Einspruchsverfahren nach § 131 des Markengesetzes § 50 Einspruch (1) Der Einspruch nach § 131 ... 131 des Markengesetzes § 50 Einspruch (1) Der Einspruch nach § 131 des Markengesetzes in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 soll unter ...


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