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Zitierungen von § 96a MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96a MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 15 ÜVerfBesG Änderung des Markengesetzes
... wird nach der Angabe zu § 96 folgende Angabe eingefügt: „§ 96a Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren". 2. Nach § 96 wird ... bei überlangen Gerichtsverfahren". 2. Nach § 96 wird folgender § 96a eingefügt: „§ 96a Rechtsschutz bei überlangen ... 2. Nach § 96 wird folgender § 96a eingefügt: „§ 96a Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Die Vorschriften des Siebzehnten ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... durch das Wort „Bundespatentgericht" ersetzt. 73. In § 96a wird das Wort „Patentgericht" durch das Wort „Bundespatentgericht" ...
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