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Zitierungen von § 47 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 88 MarkenG Anwendung weiterer Vorschriften (vom 01.01.2014)
... über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 41 bis 49), über Prozessbevollmächtigte und Beistände (§§ 78 bis 90), ...
§ 120 MarkenG Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer Marke (vom 01.05.2022)
... Patent- und Markenamts eingetragene Marke wegen Nichtverlängerung der Schutzdauer nach § 47 Absatz 8 oder wegen Verzichts nach § 48 Absatz 1 gelöscht worden, so kann auf Antrag ...
§ 159 MarkenG Schutzdauer und Verlängerung (vom 14.01.2019)
... Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Schutzdauer und ihre Verlängerung ( § 47 ) sind auf vor dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken mit der Maßgabe anzuwenden, dass ... Maßgabe anzuwenden, dass für die Berechnung der Frist, nach der die Schutzdauer endet, § 47 Absatz 1 in seiner bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden ist. (2) Für eingetragene ... anzuwenden ist. (2) Für eingetragene Marken, deren Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 spätestens zwölf Monate nach dem 31. Januar 2019 endet, sind die §§ 3, 5 und 7 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Markenverordnung (MarkenV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 37 MarkenV Verlängerung durch Gebührenzahlung
... der Zahlung der Verlängerungsgebühren nach § 47 Abs. 3 des Markengesetzes sind die Registernummer und der Name des Inhabers der Marke sowie der ...

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
§ 3 PatKostG Fälligkeit der Gebühren (vom 01.05.2022)
... für die folgende Schutzfrist sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 des Markengesetzes fällig. Wird eine Marke erst nach Beendigung der ersten oder einer folgenden ...
§ 7 PatKostG Zahlungsfristen für Jahres-, Aufrechterhaltungs- und Schutzrechtsverlängerungsgebühren, Verspätungszuschlag (vom 14.01.2019)
... noch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 des Markengesetzes gezahlt ...
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
... drei Klassen   332 100 - für eine Marke ( § 47 Abs. 2 und 3 MarkenG ) 750 332 101 - Verspätungszuschlag (§ 7 ... - für eine Marke, Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke ( § 47 Abs. 2 und 3 , §§ 97, 106a MarkenG) 260 332 301 - ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 5 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Markengesetzes
... über Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 41 bis 49), über Prozessbevollmächtigte und Beistände (§§ 78 bis 90), ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit" ersetzt. 27. § 47 wird wie folgt gefasst: „§ 47 Schutzdauer und Verlängerung  ... der Nichtigkeit" ersetzt. 27. § 47 wird wie folgt gefasst: „ § 47 Schutzdauer und Verlängerung (1) Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke ... Patent- und Markenamts eingetragene Marke wegen Nichtverlängerung der Schutzdauer nach § 47 Absatz 6 oder wegen Verzichts nach § 48 Absatz 1 gelöscht worden, so kann auf Antrag ... (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Schutzdauer und ihre Verlängerung ( § 47 ) sind auf vor dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken mit der Maßgabe anzuwenden, dass ... Maßgabe anzuwenden, dass für die Berechnung der Frist, nach der die Schutzdauer endet, § 47 Absatz 1 in seiner bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden ist. (2) Für eingetragene ... anzuwenden ist. (2) Für eingetragene Marken, deren Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 spätestens zwölf Monate nach dem 31. Januar 2019 endet, sind die §§ 3, 5 und 7 ...
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... für die folgende Schutzfrist sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 des Markengesetzes fällig. Wird eine Marke erst nach Beendigung der ersten oder einer folgenden Schutzfrist ... noch innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten nach Ablauf der Schutzdauer gemäß § 47 Absatz 1 des Markengesetzes gezahlt werden." 4. § 13 wird wie folgt geändert: a) Nach ... drei Klassen   332 100 - für eine Marke ( § 47 Abs. 2 und 3 MarkenG ) 750 332 101 - Verspätungszuschlag (§ 7 ... - für eine Marke, Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke ( § 47 Abs. 2 und 3 , §§ 97, 106a MarkenG) 260 332 301 - ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 5 2. PatRMoG Änderung des Markengesetzes
... gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt." 3. § 47 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke ... 13. § 125c wird § 120 und in Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 47 Absatz 6" durch die Angabe „§ 47 Absatz 8" ersetzt. 14. Die ... 120 und in Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 47 Absatz 6" durch die Angabe „ § 47 Absatz 8" ersetzt. 14. Die §§ 125d bis 125i werden die §§ 121 ...