Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 102 MarkenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 103 MarkenG Prüfung der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... 37 auch dann zurückgewiesen, wenn sie nicht den Voraussetzungen der §§ 97, 98 oder 102 entspricht oder wenn die Kollektivmarkensatzung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten ...
§ 104 MarkenG Änderung der Kollektivmarkensatzung (vom 14.01.2019)
... mitzuteilen. (2) Im Falle einer Änderung der Kollektivmarkensatzung sind die §§ 102 und 103 entsprechend anzuwenden. (3) Für die Zwecke dieses Gesetzes wird die ...
§ 158 MarkenG Übergangsvorschriften (vom 14.01.2019)
... der genannten Vorschriften der Tag der Einlegung der Beschwerde maßgebend. (10) § 102 Absatz 4 gilt nicht für Kollektivmarken, die vor dem 14. Januar 2019 eingetragen worden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
...  c) Teil 4 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: „§ 102 Kollektivmarkensatzung".  ... aa) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: „ § 102 Kollektivmarkensatzung". bb) Die Angabe zu § 104 wird wie folgt gefasst: ... durch das Wort „Kollektivmarkensatzung" ersetzt. 78. § 102 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift und den Absätzen 1 und 2 ... 37 auch dann zurückgewiesen, wenn sie nicht den Voraussetzungen der §§ 97, 98 oder 102 entspricht oder wenn die Kollektivmarkensatzung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten ... der genannten Vorschriften der Tag der Einlegung der Beschwerde maßgebend. (10) § 102 Absatz 4 gilt nicht für Kollektivmarken, die vor dem 14. Januar 2019 eingetragen worden sind.  ...
 
Anzeige