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Zitierungen von § 127 MarkenG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 127 MarkenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 128 MarkenG Ansprüche wegen Verletzung (vom 01.09.2008)
... Wer im geschäftlichen Verkehr Namen, Angaben oder Zeichen entgegen § 127 benutzt, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren ... §§ 18, 19, 19a und 19c gelten entsprechend. (2) Wer dem § 127 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, ist dem berechtigten Nutzer der ...
§ 145 MarkenG Bußgeldvorschriften (vom 16.01.2026)
... handelt, wer 1. entgegen § 6a ein Zeichen benutzt, 2. entgegen § 127 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 Nummer 1, eine geografische Herkunftsangabe, einen ... § 6a ein Zeichen benutzt, 2. entgegen § 127 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 Nummer 1 , eine geografische Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt, ... Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt, 3. entgegen § 127 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4, eine geografische Herkunftsangabe, einen Namen, eine ... oder ein Zeichen benutzt, 3. entgegen § 127 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 , eine geografische Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt oder ... Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt oder 4. entgegen § 127 Absatz 3 , auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 Nummer 2, eine geografische Herkunftsangabe, einen ... oder ein Zeichen benutzt oder 4. entgegen § 127 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 Nummer 2 , eine geografische Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt, um den Ruf ...
§ 158 MarkenG Übergangsvorschriften (vom 16.01.2026)
... 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2411 über eine geografische Angabe unterrichtet, so ist § 127 Absatz 6 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Unterrichtung der Einreichung eines Antrags auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Geoschutzreformgesetz
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 9
Artikel 5 AgrarGeoSchRefG Änderung des Markengesetzes
... durch die Angabe „Verordnung (EU) 2017/1001" ersetzt. 21. § 127 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird die Angabe „Die vorstehenden ... handelt, wer 1. entgegen § 6a ein Zeichen benutzt, 2. entgegen § 127 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 Nummer 1, eine geografische Herkunftsangabe, einen ... § 6a ein Zeichen benutzt, 2. entgegen § 127 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 Nummer 1 , eine geografische Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt, ... Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt, 3. entgegen § 127 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4, eine geografische Herkunftsangabe, einen Namen, eine ... oder ein Zeichen benutzt, 3. entgegen § 127 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 , eine geografische Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt oder ... Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt oder 4. entgegen § 127 Absatz 3 , auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 Nummer 2, eine geografische Herkunftsangabe, einen ... oder ein Zeichen benutzt oder 4. entgegen § 127 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 127 Absatz 4 Nummer 2 , eine geografische Herkunftsangabe, einen Namen, eine Angabe oder ein Zeichen benutzt, um den Ruf ... 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2411 über eine geografische Angabe unterrichtet, so ist § 127 Absatz 6 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Unterrichtung der Einreichung eines Antrags auf ...
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 4 GEigDuVeG Änderung des Markengesetzes
... (1) Wer im geschäftlichen Verkehr Namen, Angaben oder Zeichen entgegen § 127 benutzt, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur ... droht. Die §§ 18, 19, 19a und 19c gelten entsprechend. (2) Wer dem § 127 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, ist dem berechtigten Nutzer der ...
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