Anlage 1a (zu § 4 Absatz 3d) Aufteilung des sechsten Erhöhungsbetrages auf die Regionen
Region | Euro |
Baden-Württemberg | 957.343,43 |
Bayern | 20.526.818,34 |
Brandenburg und Berlin | 7.103.006,71 |
Hessen | 244.515,68 |
Mecklenburg-Vorpommern | 4.992.381,30 |
Niedersachsen und Bremen | 36.902.062,24 |
Nordrhein-Westfalen | 439.254,16 |
Rheinland-Pfalz | 625.139,96 |
Saarland | 2.872.893,59 |
Sachsen | 1.375.125,04 |
Sachsen-Anhalt | 3.824.580,80 |
Schleswig-Holstein und Hamburg | 122.625,75 |
Thüringen | 945.252,98 |
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 953
Artikel 1 BetrPrämDurchfGuaÄndG Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ... zur Verfügung steht (sechster Erhöhungsbetrag), nach der Anlage 1a zur Erhöhung der Zahlungsansprüche auf die Regionen aufgeteilt." b) In ... Amtlicher Hinweis: www.ebundesanzeiger.de 9. Nach der Anlage 1 wird folgende Anlage 1a eingefügt: „Anlage 1a (zu § 4 Absatz 3d) Aufteilung des sechsten ... 9. Nach der Anlage 1 wird folgende Anlage 1a eingefügt: „Anlage 1a (zu § 4 Absatz 3d) Aufteilung des sechsten Erhöhungsbetrages auf die Regionen ...
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