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§ 2 - Aufbauhilfefondsgesetz (AufhFG)

Artikel 5 G. v. 19.09.2002 BGBl. I S. 3651, 3652; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 920
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 610-6-14 Allgemeines Steuerrecht
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§ 2 Zweck und Mittelverwendung des Fonds



(1) Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den vom Hochwasser vom August 2002 betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Regionen.

(2) Aus den Mitteln des Fonds werden Maßnahmen

1.
für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen, soweit nicht Versicherungen oder sonstige Dritte Entschädigungen leisten,

2.
zur Wiederherstellung der Infrastruktur der betroffenen Länder und Gemeinden,

3.
zur Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes

finanziert.

(3) Bei der Verteilung der Mittel und der Gewährung der Hilfen sind die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen zu berücksichtigen.

(4) Der Fonds stellt den vom Hochwasser betroffenen Ländern einen Betrag in Höhe von 3,593 Milliarden Euro pauschal zur Verwendung im Rahmen der Zweckbindung zur Verfügung.

(5) Bund und die jeweiligen Länder tragen in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 und 2 bei gemeinsam finanzierten Programmen jeweils die Hälfte der Ausgaben, soweit in anderen Gesetzen oder in der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung keine abweichenden Regelungen getroffen sind.

(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung, insbesondere zur Regelung der Verteilung der Mittel und zur näheren Durchführung zu erlassen.



 

Zitierungen von § 2 AufhFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AufhFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufhFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 AufhFG Auflösung des Fonds und anschließende Mittelverwendung (vom 28.05.2011)
... 2 zu. (2) Das nach Absatz 1 übergehende Vermögen ist gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 zu verwenden. Für die Verwendung dieses Vermögens gelten § 2 Abs. 1, ...
Anlage AufhFG (zu § 8 Abs. 1 Satz 4) (vom 17.12.2006)
... Verteilung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe" für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Aufbauhilfefondsgesetz auf die vom Hochwasser betroffenen Länder vom 5. ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Aufbauhilfefondsverordnung (AufbauhfV)
V. v. 24.06.2003 BGBl. I S. 962
 
Zitat in folgenden Normen

Aufbauhilfefondsverordnung (AufbauhfV)
V. v. 24.06.2003 BGBl. I S. 962
§ 1 AufbauhfV Mittelverteilung
... nach folgenden Maßgaben: 1. 60 Prozent der für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes und für den Pauschalbetrag nach § 2 Abs. 4 des ... § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes und für den Pauschalbetrag nach § 2 Abs. 4 des Aufbauhilfefondsgesetzes vorgesehenen Mittel verteilen sich nach folgendem ... 2,5 Prozent. Satz 1 gilt entsprechend für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Aufbauhilfefondsgesetzes, sofern die Schäden nicht nach Maßgabe von in ... Bund abgerufen. 2. Bis zu weitere 20 Prozent der für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes und der für den Pauschalbetrag nach § 2 ... 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes und der für den Pauschalbetrag nach § 2 Abs. 4 des Aufbauhilfefondsgesetzes vorgesehenen Mittel können nach Herstellung des ... Verfahrens zu Nummer 1 und 2 verbliebenen Restbetrages der für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes und für den Pauschalbetrag nach § 2 Abs. ... 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes und für den Pauschalbetrag nach § 2 Abs. 4 des Aufbauhilfefondsgesetzes vorgesehenen Mittel wird entsprechend der prozentualen ... bis spätestens zum 31. Dezember 2002 die Merkmale des Hochwasserschadens im Sinne von § 2 Abs. 1 des Aufbauhilfefondsgesetzes und die Maßstäbe für die Ermittlung der ... in einer Bund-Länder-Vereinbarung fest. 4. Für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Aufbauhilfefondsgesetzes sowie bei sonstigen Maßnahmen, die ... (2) Die Mittel des Fonds verteilen sich - mit Ausnahme des Pauschalbetrages nach § 2 Abs. 4 des Aufbauhilfefondsgesetzes, soweit dieser zur Finanzierung eigener Länderprogramme ... und -maßnahmen eingesetzt wird - auf die einzelnen Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes nach Maßgabe des gemäß § 5 des ...
§ 2 AufbauhfV Mittelverwendung
... seines Wirtschaftsplans obliegt die Entscheidung über die Verwendung der Mittel nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes den in § 1 genannten Ländern und den ... den beauftragten Stellen (bewilligende Stellen). Über die Verwendung der Mittel nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Aufbauhilfefondsgesetzes und für Maßnahmen, die ausschließlich ... (2) Die Förderfähigkeit der einzelnen kofinanzierten Maßnahmen nach § 2 Abs. 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes setzt ... der einzelnen kofinanzierten Maßnahmen nach § 2 Abs. 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Aufbauhilfefondsgesetzes setzt grundsätzlich den Abschluss einer ... Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder Schadensbegrenzung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Aufbauhilfefondsgesetzes sind allerdings nur dann förderfähig, wenn sie ... vor Hochwasser erforderlich gewesen wäre. (4) Als Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Aufbauhilfefondsgesetzes gelten - unabhängig von ihrer Rechtsform - alle ... Aus den Mitteln des Fonds können für individuelle Schäden nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Aufbauhilfefondsgesetzes Leistungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens ... Leistungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens unter Beachtung des § 2 Abs. 3 des Aufbauhilfefondsgesetzes gewährt werden. Leistungen Dritter zum Ausgleich des ... bei der Berechnung und Gewährung der Mittel des Fonds für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Aufbauhilfefondsgesetzes vorerst außer Acht gelassen werden, soweit die ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes
G. v. 11.12.2006 BGBl. I S. 2854
Anlage 2. AufhFGÄndG zu Artikel 1
... Verteilung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe" für Maßnahmen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Aufbauhilfefondsgesetz auf die vom Hochwasser betroffenen Länder vom 5. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes
G. v. 11.12.2006 BGBl. I S. 2854
Artikel 1 2. AufhFGÄndG Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes
... 2 zu. (2) Das nach Absatz 1 übergehende Vermögen ist gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 zu verwenden. Für die Verwendung dieses Vermögens gelten § 2 Abs. 1, ... § 2 Abs. 1 bis 3 zu verwenden. Für die Verwendung dieses Vermögens gelten § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 bis 5 sowie § 3 Abs. 1 bis 5 der Aufbauhilfefondsverordnung vom ...