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Besoldungsgruppe A 4 - Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesO A/B k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434, 1460; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.09.1980; FNA: 2032-1 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Besoldungsgruppe A 4


Besoldungsgruppe A 4 hat 1 frühere Fassung

Amtsmeister

Hauptaufseher1

Hauptschaffner1

Hauptwachtmeister1, 2

Oberwart1, 3

Obergefreiter

Hauptgefreiter4


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1
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2
Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
3
Als Eingangsamt.
4
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.





 

Frühere Fassungen von Besoldungsgruppe A 4 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 1 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
vom 11.06.2013 BGBl. I S. 1514

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.