Änderung Besoldungsgruppe A 6 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.06.2015

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Besoldungsgruppe A 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2015 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 6


Betriebsassistent 1

Erster Hauptwachtmeister 1, 2

Hauptwart 1

Oberamtsmeister 1

Sekretär 3

Stabsunteroffizier4

Obermaat4

(Text alte Fassung)


---
1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 20 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes.
2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
3 Als Eingangsamt.
4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.

(Text neue Fassung)


---
1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 50 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes.
2 Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
3 Als Eingangsamt.
4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.




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