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Änderung Besoldungsgruppe A 14 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.01.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Besoldungsgruppe A 14 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes, alle Änderungen durch Artikel 1 BesStMG am 1. Januar 2020 und Änderungshistorie des BBesO A/B

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Besoldungsgruppe A 14 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe A 14 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 14


Akademischer Oberrat

- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)1

(Text neue Fassung)

 
Konsul Erster Klasse

Legationsrat Erster Klasse2

vorherige Änderung nächste Änderung

Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit3



 
Oberkustos

Oberrat

Pfarrer 4

Fachschuldirektor

- als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht -5

Fachschuloberlehrer

- als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern -6, 7

- als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule -6

Oberstudienrat

- im höheren Dienst -8

Regierungsschulrat

- im Schulaufsichtsdienst -

Oberstleutnant3

Fregattenkapitän3

Oberstabsapotheker

Oberstabsarzt

Oberstabsveterinär

vorherige Änderung


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1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 15, A 16, B 2, B 3.
2 Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung 'Botschafter' oder 'Gesandter'.
3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
5 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
7 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
8 Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.




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1 (aufgehoben)
2 Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung 'Botschafter' oder 'Gesandter'.
3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
4 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
5 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
7 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
8 Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.