Synopse aller Änderungen des Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes am 01.07.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2017 durch Artikel 13c des BUK-NOG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BBesO A/B.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2017 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 13c G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; 2015 BGBl. I S. 813
(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe A 16


Abteilungsdirektor

Abteilungspräsident

Botschafter1

Botschaftsrat Erster Klasse

Bundesbankdirektor2

Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

(Text alte Fassung) nächste Änderung

- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -4

(Text neue Fassung)

- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -11

Direktor der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Direktor der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

Direktor des Geheimen Staatsarchivs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Direktor des Ibero-Amerikanischen Instituts der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Direktor des Staatlichen Instituts für Musikforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle3

Generalkonsul5

Gesandter5

Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)6

Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit7

Leitender Akademischer Direktor

- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule -8

Leitender Dekan

Leitender Direktor 10

Ministerialrat

- bei einer obersten Bundesbehörde und beim Bundeseisenbahnvermögen -11

Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit11

Museumsdirektor und Professor

Vortragender Legationsrat Erster Klasse11

Kanzler einer Universität der Bundeswehr12

Leitender Regierungsschuldirektor

- als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst -

Oberstudiendirektor

- im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern -13

Oberst11

Kapitän zur See11

Oberstapotheker11

Flottenapotheker11

Oberstarzt11

Flottenarzt11

Oberstveterinär11


---
1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.
3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 4.
4 (aufgehoben)
5 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
6 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15, B 2, B 3.
7 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
8 Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
9 (aufgehoben)
10 Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden. Bei der Anwendung der Obergrenzen des § 26 Absatz 1 auf die übrigen Leiter unterer Verwaltungsbehörden, Mittelbehörden oder Oberbehörden bleiben die mit einer Amtszulage ausgestatteten Planstellen unberücksichtigt. Die Zahl der mit einer Amtszulage ausgestatteten Planstellen darf 30 Prozent der Zahl der Planstellen der Besoldungsgruppe A 16 für Leiter unterer Verwaltungsbehörden, Mittelbehörden oder Oberbehörden nicht überschreiten.
11 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.
12 Wenn der Amtsinhaber nicht Professor im Sinne des § 32 Satz 1 ist und soweit nicht in den Besoldungsgruppen W 2, W 3.
13 Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.



Besoldungsgruppe B 2


Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident

- als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung

bei einer Mittel- oder Oberbehörde,

bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung,

wenn deren Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -

Direktor bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben1

Direktor bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

- als der ständige Vertreter des Präsidenten -2

Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen1

Direktor bei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

- als Leiter eines großen Fachbereichs -

Direktor bei der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

- als der ständige Vertreter des Generaldirektors und Leiter einer Abteilung -

Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

- als Leiter der Abteilung Künstlersozialkasse -

vorherige Änderung nächste Änderung

- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -3



- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -6

Direktor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

- als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches -1

Direktor bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist1

Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung

- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 3 eingestuft ist -

Direktor beim Bundeseisenbahnvermögen

- als Leiter einer Dienststelle -

Direktor beim Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr

- als der ständige Vertreter des Amtsleiters -

Direktor beim Katholischen Militärbischofsamt

- als der ständige Vertreter des Amtsleiters -

Direktor beim Marinearsenal

- als Leiter eines Arsenalbetriebes -

Direktor des Dienstleistungszentrums der Zollverwaltung

- als Leiter der Dienststelle -

Direktor eines Rechtsberaterzentrums der Bundeswehr

- als Leiter der Dienststelle -

Direktor und Professor

- als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung -4

- bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer Abteilung, eines Fachbereichs, eines Instituts sowie einer großen oder bedeutenden Gruppe (Unterabteilung) oder eines großen oder bedeutenden Laboratoriums, soweit sein Leiter nicht einem Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter unmittelbar unterstellt ist -

Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)5

Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit6

Vizepräsident7

- als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 5 eingestuften Leiters einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung -

- als der ständiger Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 6 eingestuften Leiters einer Bundespolizeidirektion1 -

Oberst6

Kapitän zur See6

Oberstapotheker6

Flottenapotheker6

Oberstarzt6

Flottenarzt6

Oberstveterinär6


---
1 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 3.
2 Der am 1. Januar 2006 im Amt befindliche Direktor bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein erhält weiterhin Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe B 3.
3 (aufgehoben)
4 Soweit die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.
5 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15, A 16, B 3.
6 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3.
7 Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz 'und Professor' darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.



Besoldungsgruppe B 3


Abteilungsdirektor

- als der ständige Vertreter des Direktors des Informationstechnikzentrums Bund -

- als der ständige Vertreter eines Direktionspräsidenten bei der Generalzolldirektion -

- als Leiter der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung -

Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung -

Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung -

Abteilungsdirektor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst

Botschafter1

Bundesbankdirektor2

Direktor

- als Beauftragter für die Rechtsausbildung in den Streitkräften beim Zentrum Innere Führung -

- als Rechtsberater beim Inspekteur einer Teilstreitkraft oder eines militärischen Organisationsbereiches -

- als Rechtsberater des Befehlshabers des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr -

- als Rechtsberater des Befehlshabers des Multinational Joint Headquarters -

Direktor bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -

Direktor bei der Bundesagentur für Arbeit

- als Leiter der Familienkasse -

Direktor bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung

- als Leiter einer Lehrgruppe -

Direktor bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben3

Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen3

Direktor bei der Deutschen Nationalbibliothek

- als der ständige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main -

- als der ständige Vertreter des Generaldirektors der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig -

Direktor bei der Führungsakademie der Bundeswehr

- als Leiter einer Fachgruppe -

vorherige Änderung nächste Änderung

 


Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -12

Direktor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

- als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches -3

Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung

- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 4 eingestuft ist -

Direktor beim/bei der ...4

- als Leiter einer Hauptabteilung oder einer gleich zu bewertenden, besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung bei einer Bundesoberbehörde oder einer vergleichbaren Bundesanstalt, wenn der Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist -

- als Leiter einer Abteilung, Unterabteilung oder Gruppe oder als Leiter einer Sonderorganisation bei einem Amt der Bundeswehr, dessen Leiter in Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist -3

- als der ständige Vertreter des Leiters der Abteilung Personalgewinnung im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr -

Direktor beim Bildungszentrum der Bundeswehr

Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung

- als Leiter einer Abteilung -

Direktor beim Bundesnachrichtendienst5

Direktor beim Luftfahrtamt der Bundeswehr

- als Leiter einer Abteilung -

Direktor der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Direktor der Bundeswehrverwaltungsstelle USA und Kanada

Direktor der Schule für ABC-Abwehr und gesetzliche Schutzaufgaben der Bundeswehr

Direktor der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern

Direktor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung

Direktor des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa

Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft

- als Geschäftsführender Direktor -6

Direktor des Verpflegungsamtes der Bundeswehr

Direktor des Zentrums für Brandschutz der Bundeswehr

Direktor des Zentrums für Informationstechnik der Bundeswehr

Direktor in der Bundespolizei

- als Leiter des ärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstes -

- als Leiter einer Abteilung des Bundespolizeipräsidiums -

- im Bundesministerium des Innern -7

Direktor und Professor

- als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung -8

- als Mitglied des Präsidiums der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung -

- als Mitglied des Präsidiums der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt -

- bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer großen Abteilung, eines großen Fachbereichs oder eines großen Instituts -

Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit

- als Leiter eines großen und bedeutenden Forschungsbereiches beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung -9

Direktor und Professor beim Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr

- als der Leiter der Abteilung Angewandte Geowissenschaften -

Direktor und Professor der Bundesanstalt für Gewässerkunde

Direktor und Professor der Bundesanstalt für Wasserbau

Direktor und Professor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung

- als Geschäftsführender Direktor -

Direktor und Professor des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien

- als Geschäftsführender Direktor -

Direktor und Professor des Kunsthistorischen Instituts in Florenz

Direktor und Professor des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Schutztechnologien - ABC-Schutz

Direktor und Professor des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe

Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung

- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei höchstens 900.000 Versicherten und laufenden Rentenfällen -

Generalkonsul10

Gesandter10

Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter)11

Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

Leitender Postdirektor

- bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost -

- bei der Deutsche Post AG -

- bei der Deutsche Postbank AG -

- bei der Deutsche Telekom AG -

Ministerialrat

- bei einer obersten Bundesbehörde und beim Bundeseisenbahnvermögen -12, 13, 14

Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes

Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit12

Vizepräsident16

- als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 6 oder B 7 eingestuften Leiters einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung -

- als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 6 eingestuften Leiters einer Bundespolizeidirektion3 -

Vizepräsident des Bundesausgleichsamtes

Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit17

Vortragender Legationsrat Erster Klasse12, 18

Oberst12, 19

Kapitän zur See12, 19

Oberstapotheker12, 19

Flottenapotheker12, 19

Oberstarzt12, 19

Flottenarzt12, 19

Oberstveterinär12, 19


---
1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6, B 9.
2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 5, B 6, B 9.
3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2.
4 Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört; die Amtsinhaber beim Bundesamt für Verfassungsschutz sind berechtigt, die Amtsbezeichnung 'Direktor' zu führen.
5 Die Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung 'Direktor' zu führen.
6 Der am 1. Januar 2000 im Amt befindliche Stelleninhaber erhält weiterhin Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe B 4.
7 Höchstens 75 Prozent der Gesamtzahl der im Bundesministerium des Innern für Leitende Polizeidirektoren in der Bundespolizei und Direktoren in der Bundespolizei ausgebrachten Planstellen.
8 Soweit die Funktion nicht einem in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.
9 Soweit die Funktion nicht dem Amt 'Direktor und Professor' in der Besoldungsgruppe B 2 zugeordnet ist.
10 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6.
11 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15, A 16, B 2.
12 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2.
13 Die Zahl der Planstellen darf 75 Prozent der Gesamtzahl der für Ministerialräte ausgebrachten Planstellen nicht überschreiten.
14 Der Leiter des Präsidialbüros des Präsidenten des Deutschen Bundestages erhält eine Stellenzulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 3 und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 6.
15 (aufgehoben)
16 Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz 'und Professor' darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
17 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6.
18 Höchstens 75 Prozent der Gesamtzahl der bei der obersten Bundesbehörde für diese Ämter ausgebrachten Planstellen.
19 a) Im Ministerium höchstens 75 Prozent der Gesamtzahl der für diese Ämter ausgebrachten Planstellen,
b) außerhalb des Ministeriums höchstens 21 Prozent der Gesamtzahl der für diese Dienstgrade ausgebrachten Planstellen.



Besoldungsgruppe B 5


Bundesbankdirektor1

Direktor bei einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung

- als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung, wenn der Erste Direktor in Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist -

Direktor und Professor bei der Bundesagentur für Arbeit

- als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung -2

Direktor und Professor der Stiftung Jüdisches Museum Berlin

vorherige Änderung

 


Erster Direktor bei der Unfallversicherung Bund und Bahn

- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -

Erster Direktor eines Regionalträgers der gesetzlichen Rentenversicherung

- als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung bei mehr als 2,3 Millionen und höchstens 3,7 Millionen Versicherten und laufenden Rentenfällen -

Generaldirektor der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder

Oberdirektor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit

- als Geschäftsführer -7

Präsident der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Präsident der Bundesfinanzakademie

Präsident der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung3

Präsident der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

Präsident des Bundesamtes für Naturschutz

Präsident des Bundessprachenamtes

Präsident und Professor der Bundesanstalt für Straßenwesen

Präsident und Professor der Stiftung Deutsches Historisches Museum

Präsident und Professor des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie

Präsident und Professor des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

Präsident und Professor des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit6


---
1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6, B 9.
2 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 6.
3 Wenn der Amtsinhaber nicht Professor im Sinne des § 32 Satz 1 ist und soweit nicht in den Besoldungsgruppen W 2, W 3.
4 (aufgehoben)
5 (aufgehoben)
6 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 6.
7 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 6, B 7.






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