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Zitierungen von § 13c BeurkG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13c BeurkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeurkG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Anlage DiRUG zu Artikel 4 Nummer 17 Inhaltsübersicht
... für die Vertretungsberechtigung § 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben § 13a Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht § 14 Eingeschränkte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320
Artikel 2 ElPräsBeurkG Änderung der Bundesnotarordnung
... 11. ein Signatursystem bereitzustellen, das das Signieren elektronischer Niederschriften nach § 13a des Beurkundungsgesetzes und die Beglaubigung elektronischer Unterschriften und elektronischer Handzeichen nach § 40b ...
Artikel 3 ElPräsBeurkG Änderung des Beurkundungsgesetzes
... § 13b Technische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften § 13c Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht". b) Die Angabe zu ... die Unterschriften in Echtzeit wiedergeben." 6. Der bisherige § 13a wird zu § 13c und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ...