Änderung § 19a Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung vom 31.03.2007

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§ 19a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.03.2007 geltenden Fassung
§ 19a n.F. (neue Fassung)
in der am 31.03.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 22.03.2007 BGBl. I S. 474
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 19a Übergangsvorschrift


(Text neue Fassung)

§ 19a (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 13 Abs. 2 in der vom 25. Juli 2001 an geltenden Fassung findet auf bestehende Vertragsverhältnisse mit der Maßgabe Anwendung, dass der Dritte bis zum 31. Dezember 2002 der zuständigen Landesstelle mitzuteilen ist.



 
 



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