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Zitierungen von § 9 Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MilchFettVerbrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchFettVerbrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 MilchFettVerbrV Berechtigungsscheine (vom 01.01.2007)
... Eine in § 9 bezeichnete Einrichtung (gemeinnützige Einrichtung) erhält von der Bundesanstalt auf ... ist ferner eine Bescheinigung 1. des Finanzamtes in den Fällen des § 9 Nr. 1 und 3, 2. des Trägers im Falle des § 9 Nr. 2 oder 3. des ... in den Fällen des § 9 Nr. 1 und 3, 2. des Trägers im Falle des § 9 Nr. 2 oder 3. des Sozialamtes im Falle des § 9 Nr. 4 über die ... Trägers im Falle des § 9 Nr. 2 oder 3. des Sozialamtes im Falle des § 9 Nr. 4 über die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen beizufügen. Als ... jeweiligen Voraussetzungen beizufügen. Als Bescheinigung nach Satz 1 gilt im Falle des § 9 Nr. 1 auch der letzte zugestellte Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid, durch den die ... von Zuwendungen - Spenden - an die Einrichtung. Bezugsberechtigungen nach § 9 Nr. 1 bis 3 sind nach Ablauf von fünf Jahren, die nach § 9 Nr. 4 nach Ablauf von einem ... nach § 9 Nr. 1 bis 3 sind nach Ablauf von fünf Jahren, die nach § 9 Nr. 4 nach Ablauf von einem Jahr erneut durch Bescheinigungen nach Satz 1 nachzuweisen.  ...
§ 11 MilchFettVerbrV Verpflichtungen der gemeinnützigen Einrichtung (vom 01.01.2007)
... 2. die Bundesanstalt, wenn sich die Voraussetzungen für den Bezug der Butter nach § 9 ändern oder fortfallen, unaufgefordert und unverzüglich hiervon zu unterrichten;  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
V. v. 08.11.2006 BGBl. I S. 2593
Artikel 1 3. MilchFettVerbrVÄndV
...  a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Eine in § 9 bezeichnete Einrichtung (gemeinnützige Einrichtung) erhält von der Bundesanstalt auf ...