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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2010 aufgehoben

Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens (ERPBek k.a.Abk.)

B. v. 04.05.1992 BGBl. I S. 982; aufgehoben durch Artikel 69 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 08.05.1992; FNA: 640-6-1 Bestand des Bundesvermögens
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Bekanntmachung



Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 20 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 650-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird bestimmt, daß die verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens den Schuldverschreibungen nach § 21 Abs. 1 der Reichsschuldenordnung und den Vorschriften des Reichsschuldbuchgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 651-1, veröffentlichten bereinigten Fassung gleichzusetzen sind.

Die Schatzanweisungen können somit in das Schuldbuch eingetragen werden.