(1) Bei der Deutschen Postbank AG beschäftigte Beamte, denen eine Tätigkeit im Filialvertrieb zugewiesen ist, können eine monatliche Leistungszulage erhalten (Filialzulage).
- 1.
- zugestanden hat oder
- 2.
- im Fall einer Beurlaubung ohne Anspruch auf Dienstbezüge zugestanden hätte.
(4) Die Filialzulage darf letztmalig für den Monat Juni 2013 gewährt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Harmonisierung der leistungsorientierten Entgelte für die im Filialvertrieb tätigen Beamtinnen und Beamten der Deutschen Postbank AG
V. v. 25.07.2012 BGBl. I S. 1702