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§ 7 - Postleistungszulagenverordnung (PostLZulV)

V. v. 03.12.1996 BGBl. I S. 1833; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 30.09.2013 BGBl. I S. 3737
Geltung ab 01.01.1997; FNA: 900-10-4-13 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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§ 7 Leistungszulage für besonderen Erfolg bei der Vermittlung von Verträgen



(1) Beamte können eine Leistungszulage erhalten, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit über die regelmäßigen Anforderungen hinaus oder außerhalb ihrer Tätigkeit den Abschluß von Verträgen über Leistungen, die der Vorstand bestimmt, vermittelt haben (Akquisitionszulage).

(2) Die Höhe der Akquisitionszulage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Vorteil, den das Unternehmen aus den Verträgen erlangt. § 5 Abs. 1 Satz 3 und 4 ist anzuwenden.

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Zitierungen von § 7 PostLZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 PostLZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostLZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PostLZulV Ausschlußregelung (vom 12.02.2009)
... mit berücksichtigt wird. (2) Neben einer Leistungszulage nach § 7 oder § 8 wird für die gleiche Tätigkeit eine Mehrarbeitsvergütung im Sinne des ... einander für denselben Bewilligungszeitraum aus. Eine Leistungszulage nach § 7 oder § 8 kann daneben gewährt werden. (4) Durch eine Leistungszulage wird ...
§ 3 PostLZulV Höchstbeträge, Zahlungsweise
... nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nicht überschreiten. Wird eine Leistungszulage nach § 7 oder § 8 neben einer anderen Leistungszulage gewährt, so darf insgesamt der Betrag 29 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Harmonisierung der leistungsorientierten Entgelte für die im Filialvertrieb tätigen Beamtinnen und Beamten der Deutschen Postbank AG
V. v. 25.07.2012 BGBl. I S. 1702
Artikel 1 PostLZulVuaÄndV Änderung der Postleistungszulagenverordnung
... § 7 der Postleistungszulagenverordnung vom 3. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1833), die zuletzt durch ...