Die Stundengebühr beträgt:
- 1.
- für Begleitungen einschließlich der Zeit des Rückwegs und für Bewachungen
- a)
- in den alten Bundesländern 36 Euro,
- b)
- in den neuen Bundesländern 33 Euro;
- 2.
- für andere Amtshandlungen
- a)
- in den alten Bundesländern 45 Euro,
- b)
- in den neuen Bundesländern 42 Euro.