Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.09.2009 aufgehoben
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§ 3 - Schallschutzverordnung (SchallschutzV)

V. v. 05.04.1974 BGBl. I S. 903; aufgehoben durch § 7 V. v. 08.09.2009 BGBl. I S. 2992
Geltung ab 12.04.1974; FNA: 2129-4-2-1 Umweltschutz
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§ 3 Schallschutzanforderungen


§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Als Maß für die Schallschutzeigenschaften von Bauteilen gilt das bewertete Bauschalldämm-Maß R'w. Es errechnet sich nach der Gleichung

R'w = LSM + 52 dB,

wobei LSM das Luftschallschutzmaß bedeutet. Dieses bestimmt sich nach Anlage 1.

(2) Das bewertete Bauschalldämm-Maß R'w der Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen muß mindestens betragen:

in Schutzzone 1: 50 dB

in Schutzzone 2: 45 dB.

(3) Das bewertete Bauschalldämm-Maß R'w nach Absatz 2 ist von allen Bauteilen einzuhalten, die Aufenthaltsräume unmittelbar nach außen abschließen. Soweit Aufenthaltsräume an andere Räume grenzen, muß das bewertete Bauschalldämm-Maß R'w nach Absatz 2 von allen Bauteilen zusammen eingehalten werden, die zwischen den betreffenden Aufenthaltsräumen und dem Freien liegen. Die Forderung ist als erfüllt anzusehen, wenn Bauteile, die andere Räume nach außen abschließen, ein bewertetes Bauschalldämm-Maß R'w einhalten, das um nicht mehr als 20 dB unter den in Absatz 2 angegebenen Bauschalldämm-Maßen liegt; das gilt nur, wenn die Umfassungsbauteile des Aufenthaltsraums keine unverschließbaren Öffnungen enthalten.

(4) Besteht die Gesamtfläche von Bauteilen bei Aufenthaltsräumen aus Einzelflächen mit unterschiedlichen Bauschalldämm-Maßen, so ist das bewertete Gesamtbauschalldämm-Maß nach Anlage 2 zu bestimmen.

(5) Lüftungseinrichtungen dürfen nicht zu einer Minderung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes führen.

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Zitierungen von § 3 SchallschutzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchallschutzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchallschutzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SchallschutzV Grundsatz
...  (2) In den baulichen Anlagen müssen die Aufenthaltsräume den in den §§ 3 bis 5 festgelegten Schallschutzanforderungen ...
§ 4 SchallschutzV Erfüllung der Anforderungen
... von F0 zu F1 (s. Anlage 2) von mehr als 2 die Anforderungen nach § 3 : 1. Bauteile, die Aufenthaltsräume unmittelbar nach außen ... F0 zu F1 (s. Anlage 2) von mehr als 2 die Anforderungen nach § 3 : 1. Bauteile, die Aufenthaltsräume unmittelbar nach außen ...
§ 5 SchallschutzV Nachweis ausreichender Schalldämmung
... ohne Nachweis zulässig. (2) Die ausreichende Bauschalldämmung nach § 3 ist durch das Prüfzeugnis einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle nachzuweisen, ...


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