(1) In der Schutzzone 1 erfüllen folgende Bauteile bei einem Flächenverhältnis von F
0 zu F
1 (s. Anlage
2) von mehr als 2 die Anforderungen nach §
3:
- 1.
- Bauteile, die Aufenthaltsräume unmittelbar nach außen abschließen:
- a)
- Einschalige Decken und Wände mit einem Gewicht von mindestens 450 kg/qm, sofern diese weitgehend homogen aufgebaut sind.
- b)
- Kastenfenster mit getrennten Rahmen, besonderer Dichtung und Verriegelung und Scheibenabständen von mindestens 100 mm und Scheibendicken von zusammen 20 mm mit unterschiedlichen Dicken der inneren und äußeren Scheiben.
- c)
- Ins Freie führende Türen als Doppeltüren mit getrennten Rahmen, besonderer Dichtung und Verriegelung und Schwellenanschlag, mit mindestens 100 mm Abstand, einem Gesamtgewicht von mindestens 60 kg/qm, Glastüren mit Scheibendicken von zusammen mindestens 20 mm mit unterschiedlicher Dicke der inneren und äußeren Scheiben.
- 2.
- In den übrigen Fällen:
Einschalige Innenwände und Decken zwischen Aufenthaltsräumen und anderen Räumen mit einem Gewicht von mindestens 100 kg/qm, Türen in solchen Bauteilen mit Schwellenanschlag.
(2) In der Schutzzone 2 erfüllen folgende Bauteile bei einem Flächenverhältnis F
0 zu F
1 (s. Anlage
2) von mehr als 2 die Anforderungen nach §
3:
- 1.
- Bauteile, die Aufenthaltsräume unmittelbar nach außen abschließen:
- a)
- Einschalige Decken und Wände mit einem Gewicht von mindestens 250 kg/qm.
- b)
- Doppelfenster mit getrennten Rahmen mit Gesamtscheibendicken von 12 mm bei 100 mm lichtem Scheibenabstand.
- c)
- Ins Freie führende Türen als Doppeltüren mit besonderer Dichtung und Schwellenanschlag, mit mindestens 100 mm Abstand, einem Gewicht von mindestens 25 kg/qm, Glastüren mit Scheibendicken von zusammen mindestens 12 mm.
- 2.
- In den übrigen Fällen:
Türen zu anderen Räumen mit Schwellenanschlag.
(3) Fenster, Türen oder Wandelemente in Umfassungsbauteilen sind so dicht einzubauen, daß keine Minderung des bewerteten Bauschalldämm-Maßes eintritt.
§ 5 SchallschutzV Nachweis ausreichender Schalldämmung ... Die Verwendung der in § 4 aufgeführten Bauteile ist ohne Nachweis zulässig. (2) Die ausreichende ... oder kleiner als 2 ist, 2. Bauteile verwendet werden, die nicht in § 4 aufgeführt sind oder 3. die Ausführung der Bauteile von den ... 3. die Ausführung der Bauteile von den Konstruktionsmerkmalen nach § 4 abweicht. (3) Soll die ausreichende Bauschalldämmung der Bauteile an Ort und ...