Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2)
(siehe BGBl. I 1980 S. 1799)
interne Verweise§ 7 StrVerkSiV Erteilung der Erlaubnis für Fahrten mit Nutzfahrzeugen ... nicht entgegenstehen. (2) Über die Erlaubnis wird eine Bescheinigung nach Anlage 2 ausgestellt. Die Bescheinigung ist bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf ... Fall hat der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter als Nachweis die Bescheinigung nach Anlage 2 selbst auszustellen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Zuständig für ...
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