Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes (StGBuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 18.08.1976 BGBl. I S. 2181; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 20.09.1976; FNA: 312-11 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
|
Artikel 1 bis 5 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 6 Übergangsregelung
Artikel 7 (aufgehoben)
Artikel 8 Inkrafttreten

Artikel 1 bis 5 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 1 bis 5 wird in 1 Vorschrift zitiert


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 6 Übergangsregelung


Artikel 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) (aufgehoben)

(2) § 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Strafvollzugsgesetzes findet auch Anwendung im Falle einer Verurteilung wegen Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 des Strafgesetzbuches), wenn dieser Verurteilung eine Tat zugrunde liegt, die vor dem Inkrafttreten des § 129a des Strafgesetzbuches begangen worden ist, und wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet war,

1.
Mord, Totschlag oder Völkermord (§§ 211, 212, 220a),

2.
Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b oder

3.
gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 308, 310b Abs. 1, des § 311 Abs. 1, des § 311a Abs. 1, der §§ 312, 316c Abs. 1 oder des § 319

zu begehen.

(3) (aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 84 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz G. v. 19. April 2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713 m.W.v. 25. April 2006

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 7 (aufgehoben)


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 84 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz G. v. 19. April 2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713 m.W.v. 25. April 2006

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 8 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft; Artikel 5 und Artikel 6 Abs. 2 treten jedoch erst am 1. Januar 1977 in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed