Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.11.2009 aufgehoben

§ 4 - Verordnung zur Durchführung der Vermarktungsvorschriften für Olivenöl (OlivVermDV k.a.Abk.)

§ 4 Bekanntgabe zugelassener Verpackungsunternehmen



Die Bundesanstalt gibt die von ihr zugelassenen Verpackungsunternehmen sowie den Entzug der Zulassung im Bundesanzeiger bekannt.

Anzeige