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§§ 22 und 23 - Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)

G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 405; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Geltung ab 01.01.1964 bis 01.01.2018; FNA: 612-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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§§ 22 und 23


§§ 22 und 23 wird in 2 Vorschriften zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von §§ 22 und 23 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 22 und 23 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 3 5. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 01.07.2011)
...  bb) In Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)" durch die ... Absatz 1)" ersetzt. b) In Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)" durch die ... bb) In Nummer 2 werden die Wörter „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)" durch die ...

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 1 6. VStÄndG Änderung des Biersteuergesetzes
... Absatz 1) oder". b) In Absatz 3 Nummer 2 wird der Klammerzusatz „(§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes)" durch den ... ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 des Branntweinmonopolgesetzes" durch die Angabe ... „zur Sicherheitsleistung" ersetzt. bb) Die Wörter „§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes" werden durch ...


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