§ 34
Die Erzeugung von Brennereien ohne Brennrecht gilt als innerhalb des Brennrechts hergestellt, wenn sie in einem Betriebsjahr zehn Hektoliter Weingeist nicht übersteigt.
interne Verweise§ 69 BranntwMonG ... (§ 57), Stoffbesitzer (§ 36) und Verschlusskleinbrennereien (§ 34 ) mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4 hl A einen Betriebszuschlag von 100 Hundertteilen, ...
§ 131 BranntwMonG Steuertarif (vom 01.04.2010) ... gewonnen ist, auf 1.022 Euro je hl A, 2. in einer Verschlusskleinbrennerei (§ 34 ) mit einer Jahreserzeugung bis 4 hl A gewonnen ist, zum Ausgleich der in einer Abfindungsbrennerei ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6556/a105453.htm