- - Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)
Erster Teil Branntweinmonopol
Vierter Abschnitt Brennrecht
- Kleinbrennereien
§ 34
Die Erzeugung von Brennereien ohne Brennrecht gilt als innerhalb des Brennrechts hergestellt, wenn sie in einem Betriebsjahr zehn Hektoliter Weingeist nicht übersteigt.
§ 35
(weggefallen)
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