Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.10.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Verordnung zur Durchführung der §§ 4, 5 und 5a des Soldatenversorgungsgesetzes (SVGDV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 14.11.1994 BGBl. I S. 3442; aufgehoben durch § 39 V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336
Geltung ab 01.09.1964 bis 26.10.2006, § 10 Abs. 2 Satz 2 galt bis 30.09.2008; FNA: 53-4-6 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
|

§ 3



(1) An den Bundeswehrfachschulen können berufsqualifizierende Lehrgänge eingerichtet werden, deren Berufsabschlüsse entsprechend dem Schulrecht der Länder geregelt sind. § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Die Teilnahme an diesen Lehrgängen wird nach den §§ 5 und 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gefördert.

Anzeige


 

Zitierungen von § 3 Verordnung zur Durchführung der §§ 4, 5 und 5a des Soldatenversorgungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SVGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 SVGDV
... Der Soldat kann zwischen den Lehrgängen nach den §§ 2 und 3 wählen. Vor der Wahl kann er beim Berufsförderungsdienst eine Beratung beantragen.  ... die Teilnahme an den Lehrgängen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 7 sowie nach § 3 von einem höheren Studienhalbjahr ab zugelassen werden. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend. ... (3) Soweit die Lehrgänge nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 7 und § 3 nicht während der Wehrdienstzeit abgeschlossen werden können, ist die weitere Teilnahme ...
§ 8 SVGDV
...  (2) In den Lehrgängen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 7 und § 3 Abs. 1 schließt zweimalige Nichtversetzung die weitere Teilnahme am Unterricht aus. Die ... vorliegen. (3) Die Lehrgänge nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 7 und § 3 Abs. 1 werden durch eine Prüfung ...
§ 21 SVGDV
... trifft die Entscheidungen nach dem Ersten Teil - mit Ausnahme der Entscheidung nach § 3 -, die Entscheidung nach § 8 Abs. 1 jedoch im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz. ... Das Kreiswehrersatzamt trifft die Entscheidungen nach dem Zweiten Teil und nach den §§ 3 , 16 und 18. Örtlich zuständig ist das Kreiswehrersatzamt, in dessen Bereich der Soldat ...